Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Abs. 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Aktuell durchläuft die Website eine umfassende inhaltliche und strukturelle Überarbeitung. Der Herausgeber misst der barrierefreien Gestaltung des Informationsangebots eine hohe Bedeutung bei und ist bestrebt, die Zugänglichkeit kontinuierlich zu optimieren.
Unmittelbar im Anschluss an die Neugestaltung – voraussichtlich im dritten Quartal 2026 – wird ein BITV-Selbsttest durchgeführt. Der Herausgeber verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Tests identifizierten Barrieren in dieser Erklärung aufzuführen, sie in die laufende Qualitätssicherung zu überführen und zeitnah zu beheben.
2. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.04.2026 erstellt.
3. Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden. Sie können uns auch per Post, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 882-0
E-Mail: europamachtschule@daad.de
4. Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail.