Satzung des Vereins Europa macht Schule e.V.
Auszug aus der Satzung

§ 01 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Verein soll den Namen "Europa macht Schule" tragen; mit dem Zusatz „eingetragener Verein (e.V.)".
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt/Main.
1.3; Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 02 - Zweck des Vereins

2.1 Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung und der Völkerverständigung auf europäischer Ebene.
2.2 Dabei verfolgt der Verein als Ziele
die Förderung des Dialogs und kulturellen Austauschs zwischen den Bürger Europas, aber auch zwischen Europäern und Menschen anderer Kulturen,
im Bewusstsein der Vielfalt Europas eine europäische Zivilgesellschaft zu stärken und damit den Zusammenhalt in Europa zu festigen und die weitere Etablierung demokratischer Kultur in Europa.
2.3 Um diese Ziele zu erreichen
a führt der Verein konkrete Projekte durch, initiiert oder fördert sie. Zentral ist dabei das Projekt „Europa macht Schule“. Im Zuge dieses Projekts soll ein Kontakt zwischen Erasmusstudierenden und Schülern hergestellt werden. Dies geschieht indem die europäischen Studierenden, in dafür angemessene Unterrichtsstunden einbezogen werden. Die Projektarbeit sollte ergebnisorientiert sein.
b verfolgt der Verein einen intensiven Austausch von Ideen und Informationen mit allen Interessierten. Dieser soll zur Erreichung der Vereinsziele beitragen indem z.B. neue Projekte initiiert werden und helfen, diese im politischen Diskurs zu verstärken.

§ 03 - Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)

3.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3.2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 04 - Mitgliedschaft

4.1 Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Bei Minderjährigen ist der Antrag auch durch den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
4.2 Mitglied können auch juristische Personen werden. Ihre Mitgliedschaft endet außer durch Austritt bei Verlust der Rechtsfähigkeit.
4.3 Über Mitgliedsanträge entscheidet der Vorstand.
4.4 Die Mitgliedschaft wird beendet
a durch Tod
b durch Austritt, der mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann,
c durch förmlichen Ausschluss wegen groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen, der nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann,
d durch Ausschließung mangels Interesses, die durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden kann, wenn ohne Grund mindestens ein Jahr die Beiträge nicht entrichtet worden sind.
4.5 Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens.

§ 05 - Mitgliedsbeiträge

5.1 Die Mitglieder entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe und gegebenenfalls eine Staffelung legt die Mitgliederversammlung fest. Es werden Beitragsstufen festgelegt für
a Nichtverdiener und
b Verdiener.
5.2 Der Beitrag wird über eine Einzugsermächtigung erhoben.
5.3 Fördermitgliedschaften sind möglich.
5.4 Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht entbunden.

Die vollständige Satzung findest du hier als PDF-Download:

Vollständige Satzung als PDF
 

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